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Seit Beginn meiner Anwaltstätigkeit habe ich mich auf den Rechtsgebieten Verkehrsrecht und Familienrecht spezialisiert, indem ich fast ausschließlich Mandate aus diesen Bereichen bearbeite.

Ich habe den Fachanwaltschaftslehrgang im Verkehrsrecht im Jahr 2005/2006 und den Fachanwaltschaftslehrgang im Familienrecht im Jahr 2002/2003 absolviert.