Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei sind die Regulierung des Unfallschadens nach einem Verkehrsunfall sowie die Verteidigung in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen.

Insbesondere setze ich mich dafür ein, dass der Schadensersatzanspruch des Geschädigten vollständig reguliert wird.

Oft wird der Schadensersatzanspruch des Geschädigten von dem ersatzpflichtigen Versicherer nicht vollständig reguliert, auch wenn die Haftung dem Grunde nach unstreitig ist. Üblicherweise handelt es sich um Kürzung der Stundenverrechnungssätze unter Verweis auf eine billigere Werkstatt oder Kürzung der UPE-Aufschläge und Verbringungskosten mit dem Argument, bei fiktiver Abrechnung würden sie nicht anfallen und seien deshalb nicht zu ersetzen. Oft werden auch der Reparaturweg (Instandsetzen statt Erneuern) oder der Anfall der Wertminderung in Frage gestellt. Im Totalschadensfall wird der Restwert - entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Restwert auf dem allgemeinen örtlichen Gebrauchtwagenmarkt zu ermitteln ist - auf einer Restwertbörse im Internet ermittelt und sodann der Regulierung zugrunde gelegt, auch wenn der Geschädigte sein Fahrzeug nicht verkaufen will.

All diese Kürzungen sind rechtswidrig und werden - bei entsprechendem Auftrag - eingeklagt.